Unterstützen Sie Pilgerreisen für kranke und behinderte Menschen!
Die Deutsche Lourdes Stiftung sichert seit ihrer Gründung im Jahr 2006 durch ihre Stiftungserträge das satzungsgemäße Ziel des Deutschen Lourdes Vereins, kostengünstige Wallfahrten für kranke und behinderte Pilger anzubieten und insbesondere die Durchführung der jährlichen Reise mit dem Pilgerzug nach Lourdes zu ermöglichen.
Die Kosten für die Reise mit der Bahn wird zum Teil von den Reisekosten der Pilger getragen, zu anderen Teilen durch die jährlichen Spenden der Mitglieder des Deutschen Lourdes Vereins.
Dennoch bedarf es zusätzlicher Finanzmittel, u.a. zur Deckung der ständig steigenden Mietkosten für die Waggons, insbesondere des Lazarettwagens sowie der Nutzungsgebühren des deutschen und französischen Schienennetzes.
Der Deutsche Lourdes Verein besteht seit 1880. Seit seiner Gründung setzt der Verein sich satzungsgemäß das Ziel, Kranken und Behinderten eine Wallfahrt nach Lourdes zu ermöglichen.
Neben vielen anderen Wallfahrtsorten in Europa bleibt Lourdes als „Gründungsort“ des Deutschen Lourdes Vereins das wichtigste Wallfahrtsziel. Mit einem Pilgerzug, Bussen und mehreren Flügen reisen rund 500 Pilger im Jahr nach Lourdes.
Dank Ihrer Zustiftung können die jährlichen Reisen des Pilgerzuges nach Lourdes an Pfingsten stattfinden. Er ist ein wichtiges Verkehrsmittel im Angebot des Deutschen Lourdes Vereins. In den Liege- und Lazarettwagen des Zuges können weitaus mehr schwerstkranke und behinderte Menschen reisen als mit dem Flugzeug. Gerade für Pilger mit schweren Lähmungen oder solche, die nur liegend reisen können, ist der Zug unverzichtbar. Auch geistig behinderte Pilger finden sich im Allgemeinen im Zug viel besser zurecht als im Flugzeug.
Viele der schwer behinderten Wallfahrer schätzen die Reise mit der Bahn und fahren schon viele Jahre nach Lourdes. Sie werden von einem Team des Malteserordens betreut und begleitet.
Mit Ihrer Zustiftung erhöht sich das Kapital zur Sicherung der Wallfahrten für kranke und behinderte Menschen.
Die Gründung neuer Unterstiftungen sowie Zustiftungen sind auch testamentarisch möglich. Das aus dem Nachlass Gestiftete wirkt fort und bleibt für immer mit Ihrem Namen verbunden.
Sie sind als Förderung besonders beliebt: Sie haben sich im Hinblick auf unerwartete Notfälle ein finanzielles Polster geschaffen. Wenn Sie der Stiftung daraus ein Darlehen zur Verfügung stellen, bleibt es Ihr Eigentum. Der Stiftung bringen diese Darlehen wertvolle steuerfreie Zinserträge. Durch eine Globalbürgschaft unserer Bank haben Sie jederzeit die urkundliche Garantie für die volle Rückzahlung des Darlehens, falls Sie den Betrag selbst wieder benötigen.
Wenn Ihr Zahlungseingang als Spende deklariert ist, wird er direkt der Unterstützungsmaßnahme zugeführt, also nicht dem Stiftungskapital zugeordnet.
Eine wohl durchdachte Organisation, kompetente Begleitung und liebevolle Seelsorge sind oberste Prioritäten bei der sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung der Reisen. Darüber hinaus zeichnet es den Deutschen Lourdes Verein aus, dass auf jeder Reise medizinische Betreuung gewährleistet wird.
Durch die stetig steigenden Reisekosten wird es für behinderte Menschen immer schwieriger, für einen längeren Zeitraum ihr Zuhause zu verlassen, um so ihrer Einsamkeit zu entgehen.
Mit Ihrer Zustiftung erweisen Sie kranken und behinderten Pilgern einen konkreten Dienst, in dem Sie ihnen eine Zeit des Trostes und der Stärkung ermöglichen.
Die Deutsche Lourdes Stiftung ist eine rechtsfähige, kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts, von der Bezirksregierung Köln-Mitte genehmigt und vom Finanzamt Köln Mitte als gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend anerkannt.
Verantwortlich für die Angelegenheiten der Stiftung ist das Kuratorium. Es hat laut Satzung „den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen“. Dieser Verantwortung kommen folgende Mitglieder nach:
Msgr. Dr. Markus Hofmann Vorsitzender des Kuratoriums und Vorsitzender des Deutschen Lourdes Vereins
Pfr. Wilhelm Darscheid
Stv. Vorsitzender des Kuratoriums und stv. Vorsitzender des Deutschen Lourdes Vereins
Herbert Höller
ehrenamtlicher Geschäftsführer des Deutschen Lourdes Vereins
Wilhelm Meller
Justitiar des Erzbistums Köln a.D.; Rechtsanwalt
Peter van den Brock
Bankdirektor a.D.
Kurt Wellenstein
Rechtsanwalt
Geschäftsstelle
Deutscher Lourdes Verein
Schwalbengasse 10, 50667 Köln
Fon 0221 99 22 21-0
Fax 0221 99 22 21-29
Das Stiftungskonto
wird geführt bei der Pax Bank Köln
DE04 3706 0193 0032 4510 12
BIC: GENODED1PAX
© Deutscher Lourdes Verein 2023
Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.